Stellungnahme zur aktuellen Diskussion: RĂŒckkehr des Dipl.-Ing.?
11. August 2010Zur aktuellen Diskussion zur WiedereinfĂŒhrung des Diplom-Titels, maĂgeblich befeuert durch die “fĂŒhrenden” 9 Technischen UniversitĂ€ten in Deutschland, hat die Fachschaft die folgende Stellungnahme beschlossen:
“Der Zusammenschluss von neun groĂen deutschen Technischen UniversitĂ€ten, bekannt als âTU9â (die Technische UniversitĂ€t Dortmund gehört nicht dazu) fordert â mit UnterstĂŒtzung aus der bundesdeutschen Politik â die WiedereinfĂŒhrung des Diplom-Abschlusses als akademischen Grad. Es wird einerseits diskutiert, den Diplom-Titel gleichzeitig mit dem Masterabschluss zu verleihen, andererseits die EinfĂŒhrung kompletter 5-jĂ€hriger DiplomstudiengĂ€nge parallel zu bestehenden Bachelor/Master-StudiengĂ€ngen .
Die Fachschaft Raumplanung positioniert sich zu dieser aktuellen Entwicklung wie folgt:
Der Titel des Diplom-Ingenieurs stellt in der Tat ein Markenzeichen und einen internationalen Wettbewerbsvorteil dar. Seine vollstĂ€ndige Abschaffung in Deutschland war eine ĂbererfĂŒllung der europĂ€ischen Vereinbarungen im Rahmen des Bologna-Prozesses und daher unnötig.
Wir unterstĂŒtzen daher eine gleichzeitige Verleihung des Titels âDiplom-Ingenieurâ zusammen mit dem Master of Science, wie dies z.B. in Ăsterreich â auch im Studiengang Raumplanung an der TU Wien â seit der Umstellung auf Bachelor-/MasterstudiengĂ€nge der Fall ist. Die TU Dortmund darf gegenĂŒber den neun âfĂŒhrendenâ Technischen UniversitĂ€ten in Deutschland, zu denen neben der TU Berlin mit dem Studiengang Stadt- und Regionalplanung weitere UniversitĂ€ten mit MasterstudiengĂ€ngen des StĂ€dtebaues oder der Raumplanung gehören, nicht ins Hintertreffen geraten.
Einen RĂŒckschritt hinter die Bachelor-/Master-Reformen, wie derzeit in Sachsen geplant, lehnen wir hingegen ab. Ein Doppelsystem aus parallelen Diplom- und Bachelor-/MasterstudiengĂ€ngen ist nicht im Sinne der Studierenden.
Wenn auch die praktische Ausgestaltung der Bologna-Reform noch nicht ĂŒberall gelungen ist, betrachten wir die europaweite Angleichung der StudiengĂ€nge im Rahmen des Bologna-Prozesses als sinnvoll. Dem Master-Titel die Bezeichnung âDiplom-Ingenieurâ hinzuzufĂŒgen schadet diesem Ziel jedoch nicht.
Wir fordern daher:
âą Auf Bundesebene weiterhin die UnterstĂŒtzung der Bestrebungen zur gleichzeitigen Vergabe von Master- und Diplomtitel, nötigenfalls durch Inanspruchnahme von Art. 74 Abs. 1 Satz 33 Grundgesetz.
âą Auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen die Eröffnung der Möglichkeit, den Abschluss âDiplom-Ingenieurâ gleichzeitig mit dem Master verleihen zu können durch dahingehender Ănderung von §60 Abs. 4 Hochschulgesetz NRW.
âą Von der TU Dortmund nicht ins Hintertreffen gegenĂŒber den TU9 zu geraten und die Verleihung des Abschlusses âDiplom-Ingenieurâ gleichzeitig mit dem Master zu unterstĂŒtzen.
âą Von der FakultĂ€t Raumplanung die Ănderung des §4 der Master-PrĂŒfungsordnung nach: âNach bestandener Master-PrĂŒfung wird der Absolventin/dem Absolventen der akademische Grad Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur, abgekĂŒrzt âDipl.-Ing.â, verliehen (englische Ăbersetzung: âMaster of Scienceâ, abgekĂŒrzt âMScâ)â
”
Das Ganze gibts auch nochmal als PDF. Solltet ihr das Anliegen unterstĂŒtzen, tragt euch in der Unterschriftenliste ein, die am FachschaftsbĂŒro ab Mitte August aushĂ€ngt!





